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2010AnkündigungDas Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich vom 15. Mai 1871. Historisch-synoptische Edition. 1871—2010, das bereits mehrfach angefragt wurde, ist im Entstehen begriffen und bis zum Jahr 1969 gelangt. Ich bemühe mich darum, das Werk mit einem gewissen Vorlauf zum 140. Jahrestag der Verkündung fertig zu stellen. Wer an der vorliegenden Arbeitsfassung interessiert ist, kann diese per E-Mail (Adresse siehe unten) erhalten. 2009Thomas Fuchs in Klaus Hümmerich†/Winfried Boecken/Franz Josef Düwell: AnwaltKommentar Arbeitsrecht
Thomas Fuchs: Aktiengesetz vom 6. September 1965. Historisch-synoptische Edition. 1965—2009
Thomas Fuchs: Der Anspruch des Architekten auf angemessene VergütungIn Zeiten unbekümmerter Unterschreitung der nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure verbürgten Mindestsätze scheint der Gedanke, der Architekt hätte einen Anspruch auf angemessene Vergütung, vermessen zu sein. In dem Aufsatz wird aufgezeigt, dass dem Architekten jedenfalls als Schöpfer von Werken der Baukunst ein solcher Anspruch zusteht, der regelmäßig über dem Mindestsatz liegt und auch nachträglich noch durchgesetzt werden kann.
Oliver García: Wer darf Ausschreibungsverfahren für Rettungsdienste regeln? Eine Besprechung der Entscheidung des Vergabesenats des Bundesgerichtshofs vom 1. Dezember 2008Der Bundesgerichtshof hat sich in einem Beschluss vom 1. Dezember 2008 mit der Frage befasst, welche vergaberechtlichen Anforderungen für die Übertragung von Rettungsdienstleistungen auf Private in Sachsen bestehen. Der Autor bespricht die Entscheidung unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten und kommt zu dem Ergebnis, dass sie sowohl inhaltlich wie verfahrensrechtlich gegen Vorschriften des Grundgesetzes verstößt. Er weist ferner auf eine aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum sächsischen Rettungsdienstrecht mit entgegengesetzter Tendenz hin.
2008Thomas Fuchs: Bürgerliches Gesetzbuch vom 18. August 1896. Historisch-synoptische Edition. 1896—2009
Thomas Fuchs: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949. Historisch-synoptische Edition. 1949—2009
2007Thomas Fuchs: Die Gemeinfreiheit von amtlichen DatenbankenIn dem Aufsatz werden anlässlich zweier Vorlagebeschlüsse des Bundesgerichtshofs an den Europäischen Gerichtshof der Schutzgegenstand des Datenbankherstellerrechts und die Vereinbarkeit der Gemeinfreiheit von amtlichen Datenbanken mit dem Datenbankherstellerrecht untersucht. Für beide Fragen wird anknüpfend an den bisherigen Erkenntnisstand ein dritter Weg aufgezeigt.
Thomas Fuchs: Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) vom 9. September 1965. Historisch-synoptische Edition. 1965—2008
Franz Kafka: Der Process”Weißt du, daß dein Prozeß schlecht steht?“ fragte der Geistliche. ”Es scheint mir auch so“, sagte K. ”Ich habe mir alle Mühe gegeben, bisher aber ohne Erfolg. Allerdings habe ich die Eingabe noch nicht fertig.“ ”Wie stellst du dir das Ende vor?“ fragte der Geistliche. ”Früher dachte ich, es müsse gut enden“, sagte K., ”jetzt zweifle ich daran manchmal selbst. Ich weiß nicht, wie es enden wird. Weißt du es?“ ”Nein“, sagte der Geistliche, ”aber ich fürchte, es wird schlecht enden. Man hält dich für schuldig.“
2006Thomas Fuchs: Ein Armutszeugnis für das ArmenrechtIn dem Aufsatz wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Prozesskostenhilfe und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand widerlegt. Es wird aufgezeigt, dass auch nach einer sich an das Prozesskostenhilfeverfahren anschließenden Verfassungsbeschwerde noch Wiedereinsetzung in eine dadurch versäumte Rechtsmittelfrist möglich ist.
Thomas Fuchs: Architektenhonoraransprüche können ohne Honorarschlussrechnung verjähren!Kurzanmerkung zu LG Karlsruhe, Urteil vom 17. November 2005 – 5 O 10/02
Thomas Fuchs: Die entgeltliche und unregistrierte Erstattung wissenschaftlicher Gutachten in allen Bereichen des RechtsIn Teilen der im Rechtsberatungsrecht von einer eigentümlichen ”wissenschaftlichen Nacht“ geprägten Rechtsprechung und Literatur wurde versucht, die Befugnis zur Erstattung wissenschaftlicher Gutachten – abgesehen von den nach § 3 Abs. 1 BRAO ohnehin befugten Rechtsanwälten – auf Hochschullehrer zu begrenzen. In dem Aufsatz wird die diesbezügliche Rechtslage nach dem Rechtsberatungsgesetz und dem geplanten Rechtsdienstleistungsgesetz erörtert.
Thomas Fuchs: Die Darlegungs- und Beweislast für erbrachte Leistungen im ArchitektenhonorarprozessIn weiten Teilen der Rechtsprechung und Literatur wird das Dogma verbreitet, der Architekt müsse im Honorarprozess im Einzelnen darlegen und beweisen, welche Leistungen er erbracht habe. In dem Aufsatz wird aufgezeigt, dass es sich dabei um eine im Wesentlichen nicht begründbare Fehllehre handelt.
2005Alfons Schulze-Hagen/Thomas Fuchs: Die Verjährung des Anspruchs auf Schadensersatz beim hängen gebliebenen ArchitektenvertragDie Rechtsprechung gewährt in dem Fall, dass sich ein Mangel der Objektüberwachung endgültig im Bauwerk verwirklicht hat und weder das Architektenwerk abgenommen noch dessen Abnahme verweigert wird, einen Anspruch auf Schadensersatz nach § 635 BGB a. F. Dieser Anspruch unterlag der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB a. F. von 30 Jahren. In diesem Aufsatz wird untersucht, welche Verjährungsfrist in diesem Fall seit der Schuldrechtsmodernisierung eingreift.
Thomas Fuchs: Erkenntnisse zur angemessenen Vergütung nach § 32 Abs. 1 S. 3 UrhGDas Urteil des Landgerichts München I vom 11. November 2005 ist eine der ersten Stellungnahmen der Judikatur zu dem Anspruch auf angemessene Vergütung des Urhebers nach § 32 Abs. 1 S. 3 UrhG. In der Anmerkung werden die überwiegend erfreulichen Ausführungen des Gerichts eingeordnet und mit Blick auf ihre über den Fall hinausreichende Bedeutung näher erläutert.
Thomas Fuchs: Der Arbeitnehmerurheber im System des § 43 UrhGDas Arbeitnehmer-Urhebervertragsrecht wird in Rechtsprechung und Literatur als wenig bis überhaupt nicht entwickelt bezeichnet. Begründet wird das damit, dass dieses Rechtsgebiet im Gegensatz zum Arbeitnehmer-Erfinderrecht nicht in einem eigenen Gesetz, sondern nur in einer einzigen Vorschrift geregelt werde. In diesem Aufsatz werden die Grundlagen dafür bereitet, mittels eines von § 43 UrhG ausgehenden, fein austarierten Systems einen angemessenen Interessenausgleich zwischen Arbeitnehmerurheber und Arbeitgeber herbeizuführen.
Thomas Fuchs: Auf dem Weg zu einer neuen Konzeption der kommunalen DaseinsvorsorgeDer Beitrag zeigt die Politik der Europäischen Kommission im Bereich von Leistungen der Daseinsvorsorge auf und weist anhand der Entscheidung Stadt Halle nach, dass sie dabei bereits jetzt vom Europäischen Gerichtshof unterstützt wird.
Thomas Fuchs: Nichtigkeit eines Energieberatungsvertrags wegen Verstoßes gegen das RechtsberatungsgesetzKurzanmerkung zu BGH, Urteil vom 18. Mai 1995 – III ZR 109/94.
Thomas Fuchs: Die Konkretisierung rechtlicher Anforderungen durch technische RegelnIm Arbeitsschutz- und Betriebssicherheitsrecht sind bestimmte rechtliche Anforderungen vorgesehen, die von dem Ausschuss für Betriebssicherheit durch von ihm ermittelte technische Regeln konkretisiert werden. In diesem Aufsatz wird untersucht, ob der Ausschuss dabei an die Vorgaben des EG-Informationsverfahrens nach der Richtlinie 98/34/EG und des freien Warenverkehrs nach Art. 28 EGV gebunden ist.
Thomas Fuchs: Vom Wildern in fremden GründenDas Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 7. September 2004 – 9 AZR 545/03 (Lexetius.com/2004,2777), ist der Ansicht, der Unterlassungsanspruch nach den §§ 15 Abs. 4, Abs. 2, 5 Abs. 2 S. 1 MarkenG umfasse jedenfalls dann die Löschung einer Domäne, wenn jegliche Anhaltspunkte dafür fehlten, dass sie zu anderen als den bisherigen, rechtlich zu beanstandenden Zwecken verwendet werde. In der Anmerkung wird dies fundiert kritisiert.
Thomas Fuchs: Erkenntnisse zur weiteren Beteiligung nach § 32a Abs. 1 S. 1 UrhGDas Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 7. April 2005 ist eine der ersten Stellungnahmen der Judikatur zu dem Anspruch auf weitere Beteiligung des Urhebers nach § 32a Abs. 1 S. 1 UrhG. Im Mittelpunkt stehen die Begriffe "Erträge und Vorteile" sowie "Gegenleistung". In der Anmerkung wird die Entscheidung mit der in der Literatur geführten Diskussion abgeglichen.
Thomas Fuchs: Räumungsschutz bei Wohnungseigentum im VerbraucherinsolvenzverfahrenDas Verbraucherinsolvenzverfahren krankt daran, dass es Standards wie die Räumungsfrist nach § 721 ZPO vernachlässigt. Ausgehend von einer Erörterung der Rechtsstellung der Gläubiger und des Treuhänders hinsichtlich der Verwertung von Wohnungseigentum, an dem Grundpfandrechte bestehen, wird in dem Aufsatz gezeigt, dass dem Schuldner auch auf anderem Weg Räumungsschutz garantiert werden kann.
Alfons Schulze-Hagen/Thomas Fuchs: Die Gemeinfreiheit von DIN-Normen, dargestellt am Beispiel der DIN V 4108-6In dem Beitrag wird die urheberrechtliche Stellung von DIN-Normen am Beispiel der DIN V 4108-6, die im Bereich des Wohnungsbaus von besonderer Bedeutung ist, untersucht. Dabei werden die Schutzfähigkeit dieser DIN-Vornorm und das Übergangsrecht zu § 5 Abs. 3 S. 1 UrhG eingehend erläutert. Das Ergebnis der Untersuchung besteht darin, dass die DIN V 4108-6 auch nach dem Inkrafttreten der genannten Vorschrift weiterhin als gemeinfrei anzusehen ist.
Thomas Fuchs: Die weitere Beteiligung des UrhebersDer Aufsatz zeigt die Struktur der am 1. Juli 2002 in Kraft getretenen, dem Ausgleich mangelnder Vertragsparität zwischen Urheber und Verwerter dienenden Ansprüche auf weitere Beteiligung und weitere Beteiligung im Durchgriff nach § 32a Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 UrhG auf.
Thomas Fuchs: Die angemessene Vergütung des UrhebersDer Aufsatz verdeutlicht die Struktur der am 1. Juli 2002 in Kraft getretenen, dem Ausgleich mangelnder Vertragsparität zwischen Urheber und Verwerter dienenden Ansprüche auf angemessene Vergütung und Vertragsänderung nach § 32 Abs. 1 S. 2, S. 3 UrhG.
2004Thomas Fuchs: Arbeitnehmer-Urhebervertragsrecht
Alfons Schulze-Hagen: Die Bindungswirkung technischer Normen und der Anscheinsbeweis im BaurechtsprozessDer Beitrag beschäftigt sich mit der mittelbaren Bindungswirkung technischer Normen, auf die durch Gesetz oder Rechtsverordnung normkonkretisierend verwiesen wird, und deren prozessualer Bedeutung im Baurechtsprozess. Dabei werden insbesondere Anwendungsmöglichkeiten für den Anscheinsbeweis diskutiert. Im Bereich des innovativen Abweichens von technischen Normen wird diesbezüglich jedoch zur Zurückhaltung aufgerufen.
Thomas Fuchs: Geldwäsche, Verjährung und Bewertungseinheit, wie passt das zusammen?In dem Beitrag zur strafrechtlichen Konkurrenzlehre wird anhand eines Fallbeispiels aus dem Landgerichtsbezirk Mosbach nachgewiesen, dass die Geldwäsche nach § 261 StGB, abgesehen von dem Tatbestandsmerkmal des Verschaffens nach § 261 Abs. 2 Nr. 1 StGB, ein Anwendungsfall der Bewertungseinheit im engeren und im weiteren Sinn ist. Die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Verfolgungsverjährung nach § 78 Abs. 1 StGB für Tathandlungen, die über Jahre hinweg reichen, sind nicht unerheblich.
Thomas Fuchs: Die Gemeinfreiheit von DIN-Normen seit dem Inkrafttreten des § 5 Abs. 3 UrhGGegenstand des Aufsatzes ist die Gemeinfreiheit von DIN-Normen, wie sie sich seit dem Inkrafttreten des § 5 Abs. 3 UrhG darstellt. Im Rahmen dreier Begründungsstränge, die mit unterschiedlichem Risiko behaftet sind, wird nachgewiesen, dass die Vorschrift im Wesentlichen leer läuft. Bei der rechtlichen Betrachtung wird, was bisher versäumt wurde, auch das einschlägige Gemeinschaftsrecht berücksichtigt. Im Bereich derjenigen DIN-Normen, an denen ein öffentliches Interesse besteht, ist im Ergebnis in der Regel Gemeinfreiheit gegeben.
Thomas Fuchs: Materialien zum Rechtsverhältnis zwischen Deutschland und DINIn der Zusammenstellung werden der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem DIN Deutsches Institut für Normung e. V., die Erläuterungen zu diesem Vertrag und die Mitteilung des Bundesministers für Wirtschaft über die Umsetzung der Richtlinie 83/189/EWG wiedergegeben.
Thomas Fuchs: Das Übergangsrecht nach Art. 229 § 5 S. 2 EGBGBDer kurze Aufsatz geht der durch Art. 229 § 5 S. 2 EGBGB aufgeworfenen Frage nach, ob seit dem 1. Januar 2003 auf Dauerschuldverhältnisse auch dann nur neues Schuldrecht anzuwenden ist, wenn der zu beurteilende Sachverhalt zeitlich vor dem 1. Januar 2003 liegt. Dies wird anhand von Entstehungsgeschichte und Zweck der Vorschrift verneint.
Thomas Fuchs: Ansätze für einen Interessenausgleich im SoftwarepatentrechtIn dem Aufsatz wird die Behandlung von computerimplementierten Erfindungen nach dem gegenwärtigen Patentrecht und dem – wahrscheinlich – zukünftigen erörtert und angesichts der drohenden Beeinträchtigung der Open Source Software-Kultur versucht, gesetzesimmanente Ansätze für einen Interessenausgleich zu finden, die zugleich dem patentrechtlichen Anliegen der Unterrichtung der Öffentlichkeit Rechnung tragen.
Thomas Fuchs: Zum Stockwerkseigentum nach altem badischen LandesrechtDer Aufsatz greift einen Fall auf, der dem Landgericht Mosbach vorlag, und zeigt, dass das Übergangsrecht zum Stockwerkseigentum nach Art. 182 EGBGB auch rund 100 Jahre nach Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs noch aktuell ist.
2003Thomas Fuchs: Schwarzgeldabreden im ArbeitsverhältnisDie Anmerkung kritisiert BAG, Urteil vom 26. Februar 2003 – 5 AZR 690/01 (Lexetius.com/2003,1151), wonach eine Abrede, die Arbeitsvergütung ohne Berücksichtigung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen ("schwarz") auszuzahlen, regelmäßig nicht zur Nichtigkeit des Arbeitsvertrags führt, in rechtsmethodischer Hinsicht.
Thomas Fuchs: Versandhandel oder Versand?Das Strafgesetzbuch, das Jugendschutzgesetz und das Arzneimittelgesetz enthalten Vorschriften, nach denen der Versand von bestimmten Gegenständen verboten ist. Auffälligerweise werden zu diesem Zweck unterschiedliche Begriffe gebraucht, nämlich einerseits "Versandhandel" und andererseits "Versand". Der Aufsatz beleuchtet die damit verbundenen Bedeutungsunterschiede und kommt zu dem Ergebnis, dass diejenigen Vorschriften, die von dem Begriff "Versandhandel" ausgehen, geändert werden sollten.
2000Thomas Fuchs/Tobias Pietzsch/Markus Flämig: Lexetius.com – die Datenbank für höchstrichterliche RechtsprechungIn der Datenbank werden Urteile, Beschlüsse und Mitteilungen des Europäischen Gerichtshofs, Europäischen Gerichts erster Instanz, Bundesverfassungsgerichts, Bundesgerichtshofs, Bundesverwaltungsgerichts, Bundesfinanzhofs, Bundesarbeitsgerichts und Bundessozialgerichts archiviert. Die Texte können mit Hilfe einer leistungsstarken Suchmaschine frei abgerufen werden.
Thomas Fuchs: Prozesskostenhilfe und VerbraucherinsolvenzverfahrenDas neue Verbraucherinsolvenzverfahren erhält seinen Sinn im Unterschied zum Regelinsolvenzverfahren erst durch die Möglichkeit der Restschuldbefreiung. Um dieses Ziel zu erreichen, muss der Schuldner in der Lage sein, die Kosten für das Verfahren aufzubringen. Einem insolventen Schuldner wird dies naturgemäß nicht leicht fallen. In dem Aufsatz wird deshalb die Frage untersucht, ob dem Schuldner Prozesskostenhilfe nach den §§ 114 ff. ZPO gewährt werden kann.
1998Thomas Fuchs: Der Untergang des Heiligen Römischen Reichs Deutscher NationDer Aufsatz geht der Frage nach, wieso eigentlich das Heilige Römische Reich Deutscher Nation untergegangen ist.
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ImpressumRechtsanwalt Dr. Thomas Fuchs, ”Ohhh, it's all so complicated, with the flowers, and the romance, and the lies upon lies!“ |