De legibus – Rechtsanwalt Dr. Thomas Fuchs

2023—2012

Thomas Fuchs: Fundstellen deutscher Reichs- und Bundesgesetze. 1867—2022. 12. Auflage 2023

Als Jurist muss man nicht alles wissen, sondern nur, wo es steht. Gesetze, die für den Rechtsanwender erste Erkenntnisquelle sind, stehen im jeweiligen Verkündungsorgan und sind ohne Hilfsmittel unauffindbar. In diesem Buch sind die Fundstellen sämtlicher deutschen Reichs- und Bundesgesetze seit 1867 verzeichnet, und zwar mit zugeordneten Änderungsgesetzen und nützlichen Querverweisen. Der Fundstellennachweis des Bundesministeriums der Justiz reicht nur bis 1964 zurück und dokumentiert lediglich die heute noch geltenden Vorschriften. Das vorliegende Werk ist frei von solchen Beschränkungen und daher für diejenigen, die mehr wissen wollen, alternativlos.

Fundstellen:
Bestellen.
http://delegibus.com/2012,1.pdf.
Rezensionen:
Prof. em. Dr. Gerhard Köbler, Zeitschrift Integrativer Europäischer Rechtsgeschichte (ZIER) 2 [2012].
Prof. em. Dr. Werner Schubert, Zeitschrift Integrativer Europäischer Rechtsgeschichte (ZIER) 2 [2012]
Jochen Zenthöfer, Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) 2022 Nummer 101 [2. Mai 2022], S. 18

2016

Thomas Fuchs in Winfried Boecken/Franz Josef Düwell/Martin Diller/Hans Hanau: NomosKommentar Gesamtes Arbeitsrecht

In dem 7.634 Seiten umfassenden Großkommentar werden von 115 Autoren 91 arbeitsrechtsrelevante Gesetze, Richtlinien und Verordnungen in enzyklopädischer Dimension erläutert, darunter auch das Urheberrechtsgesetz.

Fundstellen:
NomosKommentar Gesamtes Arbeitsrecht. Baden-Baden, 1. Auflage 2016.
Bestellen bei amazon.de.

2015

Thomas Fuchs: Gewerbeordnung für [das Deutsche Reich] vom 21. Juni 1869. Historisch-synoptische Edition. 1869—2015

Das Buch enthält eine vollständige und integrierte Darstellung aller Fassungen der Gewerbeordnung mit Angaben zum Inkrafttreten und Synopsen.

Fundstelle:
http://lexetius.com/GewO.

2014

Thomas Fuchs: Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Januar 1877. Historisch-synoptische Edition. 1877—2014

Das Buch enthält eine vollständige und integrierte Darstellung aller Fassungen des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Angaben zum Inkrafttreten und Synopsen.

Fundstelle:
http://lexetius.com/GVG.

Thomas Fuchs: lexetius.com*

In der Datenbank wird eine einzigartige Sammlung deutscher Gesetze in unerreicht vollständiger und präziser Darstellungsform sowie deutscher und europäischer Entscheidungen der höchstrichtlichen Rechtsprechung vorgehalten. Die Datenbank wurde im Jahr 2000 von Thomas Fuchs, Tobias Pietzsch und Markus Flämig technisch/gestalterisch begründet, seither von Thomas Fuchs inhaltlich gepflegt und von diesem 2014 von Grund auf neu programmiert.

* Phonetisch: lex|et|jus, lateinisch: lex et ius, deutsch: Gesetz und Recht.

Fundstelle:
http://lexetius.com/.

2013

Thomas Fuchs: Handelsgesetzbuch vom 10. Mai 1897. Historisch-synoptische Edition. 1897—2013

Das Buch enthält eine vollständige und integrierte Darstellung aller Fassungen des Handelsgesetzbuchs mit Angaben zum Inkrafttreten und Synopsen.

Fundstelle:
http://lexetius.com/HGB.

Thomas Fuchs: Strafprozeßordnung vom 1. Februar 1877. Historisch-synoptische Edition. 1877—2013

Das Buch enthält eine vollständige und integrierte Darstellung aller Fassungen der Strafprozessordnung mit Angaben zum Inkrafttreten und Synopsen.

Fundstelle:
http://lexetius.com/StPO.

Thomas Fuchs: Klageschrift zum Landgericht Stuttgart vom 15. März 2013 – 17 O 368/13 (Heilbronner Fensterstreit)

Mit der Klage wird das Interesse des 1973 verstorbenen Malers Charles Crodel an dem von ihm in der Heilbronner Kilianskirche geschaffenen Fensterwerk verteidigt.

Fundstelle:
http://delegibus.com/2013,2.pdf

Thomas Fuchs: Civilprozeßordnung vom 30. Januar 1877. Historisch-synoptische Edition. 1877—2013

Das Buch enthält eine vollständige und integrierte Darstellung aller Fassungen der Zivilprozessordnung mit Angaben zum Inkrafttreten und Synopsen.

Fundstelle:
http://lexetius.com/CPO.

2011

Thomas Fuchs: Die offensichtliche Rechtswidrigkeit als Schnittstelle zwischen gesetztem Recht und vernetzter Individualmoral. Aufgeklärtes Normverhalten bei der Privatkopie

Die urheberrechtliche Schranke der Privatkopie wurde mit den Gesetzen zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft durch den Begriff der offensichtlich rechtswidrig hergestellten oder öffentlich zugänglich gemachten Vorlage ergänzt. Der Verfasser erörtert die damit aufgrund bestehender rechtsdogmatischer Konzepte zum Ausdruck gekommenen Vorstellungen. Er zeigt auf, dass der Anwendungsbereich der Schranke dadurch nicht eingeengt, sondern im Wege eines neuen normativen Ansatzes erweitert wurde.

Fundstelle:
http://delegibus.com/2011,4.pdf.

Thomas Fuchs: Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. Juni 1960. Historisch-synoptische Edition. 1960—2011

Das Buch enthält eine vollständige und integrierte Darstellung aller Fassungen des Baugesetzbuchs mit Angaben zum Inkrafttreten und Synopsen.

Fundstelle:
http://lexetius.com/BauGB.

Thomas Fuchs: Die Weiterverwendung der gemeinfreien Rechtsdatenbank ”juris“

Der Verfasser erörtert den Gleichbehandlungsanspruch bei der Weiterverwendung von Gesetzen und Gerichtsentscheidungen nach § 3 Abs. 1 S. 1 IWG im Zusammenhang mit den Verträgen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der juris GmbH. Diese liegen dem Beitrag im Volltext an. Die von interessierten Kreisen verfolgte Argumentation, weshalb Gesetze und Gerichtsentscheidungen nicht dem genannten Anspruch unterfielen, wird durchbrochen, indem ein das Datenbankherstellerrecht betreffender Denkfehler aufgedeckt wird.

Fundstelle:
http://delegibus.com/2011,2.pdf.
Presse:
SPIEGEL ONLINE vom 12. April 2011.
Rechtsprechung:
Verwaltungsgericht Karlsruhe, Beschluss vom 16. Januar 2013 – 3 K 2352/11, Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht (NZBau) 4/2013, 264.

Thomas Fuchs: Revisionsbegründung zum Bundesarbeitsgericht vom 26. Februar 2011 – 7 AZR 734/10 (Vergleichsbefristung)

Die Parteien streiten darüber, ob eine Befristung, die in einem außergerichtlich zustande gekommenen, dem Gericht von den Parteien schriftlich unterbreiteten und durch gerichtlichen Beschluss festgestellten Vergleich enthaltenen ist, auf einem gerichtlichen Vergleich im Sinn des § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 8 TzBfG beruht. Die wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassene Revision stellt dabei die vom Landesarbeitsgericht Chemnitz (Urteil vom 4. November 2011 – 4 Sa 262/10) herangezogene 50-jährige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Vergleichsbefristung in Frage. Hierzu wird die neue Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Begriff ”sachliche Gründe“ aufgegriffen, insbesondere die Entscheidungen Adeneler, Del Cerro Alonso, Angelidaki und Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols.

Fundstelle:
http://delegibus.com/2011,1.pdf.
Rechtsprechung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15. Februar 2012 – 7 AZR 734/10

2010

Thomas Fuchs: Die Nichtigkeit weiter Teile des Strafgesetzbuchs

In dem Aufsatz wird eine juristische Entdeckung betreffend das materiell-derogative Überleiten von Strafandrohungen erörtert, wie es mit Wirkung bis heute vor allem in strafrechtlichen Änderungsgesetzen der Jahre 1969 und 1974 gepflegt wurde. Derartige Überleitungsvorschriften sind, so wird gezeigt, nach Maßgabe des Bestimmtheitsgrundsatzes und des Gebots der Normenklarheit verfassungswidrig. Die daraus folgende Nichtigkeit betrifft weite Teile des Strafgesetzbuchs.

Fundstelle:
http://delegibus.com/2010,5.pdf.

Oliver García: Der Bund und die Hooligans

Der Beitrag bespricht die Hooligandatei-Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Juni 2010 unter zwei verschiedenen verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten und kommt zu dem Ergebnis, daß diese jedenfalls unter Verstoß gegen die Kompetenzordnung des Grundgesetzes ergangen ist.

Fundstelle:
http://delegibus.com/2010,4.pdf.

Oliver García/Thomas Fuchs: De legibus-Blog

Bedenkenswertes aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur.

Fundstelle:
http://blog.delegibus.com/.

Thomas Fuchs: Dichtung und Wahrheit. Beobachtungen eines Konsolidierers auf einer Zeitreise durch das Strafgesetzbuch

Bei dem vorliegenden Text handelt es sich um einen auf das ”Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich vom 15. Mai 1871. Historisch-synoptische Edition. 1871—2009“ bezogenen Editionsbericht. Eingangs wird die zugrunde gelegte Editionsmethode erörtert. Anschließend werden Daten zur Änderungsstatistik in grafischer Form dargeboten. Im Hauptteil werden sodann Auffälligkeiten im Abgleich zu den vorliegenden sechs amtlichen Bekanntmachungen diskutiert. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse erlauben schließlich eine verfassungsrechtliche Bewertung des Gesetzes anhand des Bestimmtheitsgrundsatzes und des Gebots der Normenklarheit. Das Ergebnis gibt ernsthaft Anlass zur Sorge.

Fundstelle:
http://delegibus.com/2010,3.pdf.
Rezension:
Prof. em. Dr. Werner Schubert, Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte – Germanistische Abteilung (ZRG GA) 128 [2011], S. 1009—1010.

Oliver García: Grundrecht auf Freifunken: Warum der BGH offenes WLAN nicht verbieten kann

Die anstehende BGH-Entscheidung zu offenen Funknetzen vor dem Hintergrund des BVerfG-Urteils zur Vorratsdatenspeicherung

Fundstellen:
http://delegibus.com/2010,2.pdf.
Telepolis.

Thomas Fuchs: Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich vom 15. Mai 1871. Historisch-synoptische Edition. 1871—2013

Das Buch enthält eine vollständige und integrierte Darstellung aller Fassungen des Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich mit Angaben zum Inkrafttreten und Synopsen.

Fundstelle:
http://lexetius.com/StGB.
Rezension:
Prof. em. Dr. Werner Schubert, Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte – Germanistische Abteilung (ZRG GA) 128 [2011], S. 1009—1010.

2009

Thomas Fuchs in Klaus Hümmerich/Winfried Boecken/Franz Josef Düwell: AnwaltKommentar Arbeitsrecht

Der über 5.000 Seiten umfassende AnwaltKommentar Arbeitsrecht ist die bislang umfangreichste Gesamtdarstellung des deutschen Arbeitsrechts. Ab der 2. Auflage 2009 werden nun auch die wirtschaftlich interessantesten Vorschriften des Arbeitnehmer-Urhebervertragsrechts, nämlich die §§ 31, 32, 32a, 40, 43, 69b UrhG, kommentiert.

Fundstellen:
AnwaltKommentar Arbeitsrecht. Bonn, 2. Auflage 2009.
Bestellen bei amazon.de.
Rezension:
Rechtsanwalt Ulrich Fischer, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA) 7/2010, S. 381.

Thomas Fuchs: Aktiengesetz vom 6. September 1965. Historisch-synoptische Edition. 1965—2012

Das Buch enthält eine vollständige und integrierte Darstellung aller Fassungen des Aktiengesetzes mit Angaben zum Inkrafttreten und Synopsen.

Fundstelle:
http://lexetius.com/AktG.

Thomas Fuchs: Der Anspruch des Architekten auf angemessene Vergütung

In Zeiten unbekümmerter Unterschreitung der nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure verbürgten Mindestsätze scheint der Gedanke, der Architekt hätte einen Anspruch auf angemessene Vergütung, vermessen zu sein. In dem Aufsatz wird aufgezeigt, dass dem Architekten jedenfalls als Schöpfer von Werken der Baukunst ein solcher Anspruch zusteht, der regelmäßig über dem Mindestsatz liegt und auch nachträglich noch durchgesetzt werden kann.

Fundstellen:
baurecht (BauR) 9/2009, S. 1367—1375.
http://delegibus.com/2009,2.pdf.

Oliver García: Wer darf Ausschreibungsverfahren für Rettungsdienste regeln? Eine Besprechung der Entscheidung des Vergabesenats des Bundesgerichtshofs vom 1. Dezember 2008

Der Bundesgerichtshof hat sich in einem Beschluss vom 1. Dezember 2008 mit der Frage befasst, welche vergaberechtlichen Anforderungen für die Übertragung von Rettungsdienstleistungen auf Private in Sachsen bestehen. Der Autor bespricht die Entscheidung unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten und kommt zu dem Ergebnis, dass sie sowohl inhaltlich wie verfahrensrechtlich gegen Vorschriften des Grundgesetzes verstößt. Er weist ferner auf eine aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum sächsischen Rettungsdienstrecht mit entgegengesetzter Tendenz hin.

Fundstelle:
http://delegibus.com/2009,1.pdf.

2008

Thomas Fuchs: Bürgerliches Gesetzbuch vom 18. August 1896. Historisch-synoptische Edition. 1896—2013

Das Buch enthält eine vollständige und integrierte Darstellung aller Fassungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs mit Angaben zum Inkrafttreten und Synopsen.

Fundstelle:
http://lexetius.com/BGB.
Rezensionen:
Prof. em. Dr. Gerhard Köbler, Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte – Germanistische Abteilung (ZRG GA) 126 [2009], S. 882—883.
Enrico Krüger, LAWgical.

Thomas Fuchs: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949. Historisch-synoptische Edition. 1949—2012

Das Buch enthält eine vollständige und integrierte Darstellung aller Fassungen des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland mit Angaben zum Inkrafttreten und Synopsen.

Fundstelle:
http://lexetius.com/GG.
Rezension:
Enrico Krüger, LAWgical.

2007

Thomas Fuchs: Die Gemeinfreiheit von amtlichen Datenbanken

In dem Aufsatz werden anlässlich zweier Vorlagebeschlüsse des Bundesgerichtshofs an den Europäischen Gerichtshof der Schutzgegenstand des Datenbankherstellerrechts und die Vereinbarkeit der Gemeinfreiheit von amtlichen Datenbanken mit dem Datenbankherstellerrecht untersucht. Für beide Fragen wird anknüpfend an den bisherigen Erkenntnisstand ein dritter Weg aufgezeigt.

Fundstellen:
Archiv für Urheber- und Medienrecht (UFITA) 1/2008, S. 27—46.
http://delegibus.com/2007,3.pdf.

Thomas Fuchs: Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) vom 9. September 1965. Historisch-synoptische Edition. 1965—2012

Das Buch enthält eine vollständige und integrierte Darstellung aller Fassungen des Urheberrechtsgesetzes mit Angaben zum Inkrafttreten und Synopsen.

Fundstelle:
http://lexetius.com/UrhG.
Rezensionen:
PD Dr. Dr. Thomas Gergen, Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte – Germanistische Abteilung (ZRG GA) 126 [2009], S. 883.
Enrico Krüger, LAWgical.

Franz Kafka: Der Process

”Weißt du, daß dein Prozeß schlecht steht?“ fragte der Geistliche. ”Es scheint mir auch so“, sagte K. ”Ich habe mir alle Mühe gegeben, bisher aber ohne Erfolg. Allerdings habe ich die Eingabe noch nicht fertig.“ ”Wie stellst du dir das Ende vor?“ fragte der Geistliche. ”Früher dachte ich, es müsse gut enden“, sagte K., ”jetzt zweifle ich daran manchmal selbst. Ich weiß nicht, wie es enden wird. Weißt du es?“ ”Nein“, sagte der Geistliche, ”aber ich fürchte, es wird schlecht enden. Man hält dich für schuldig.“

Fundstelle:
http://delegibus.com/2007,1.pdf.

2006

Thomas Fuchs: Ein Armutszeugnis für das Armenrecht

In dem Aufsatz wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Prozesskostenhilfe und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand widerlegt. Es wird aufgezeigt, dass auch nach einer sich an das Prozesskostenhilfeverfahren anschließenden Verfassungsbeschwerde noch Wiedereinsetzung in eine dadurch versäumte Rechtsmittelfrist möglich ist.

Fundstelle:
http://delegibus.com/2006,9.pdf.

Thomas Fuchs: Architektenhonoraransprüche können ohne Honorarschlussrechnung verjähren!

Kurzanmerkung zu LG Karlsruhe, Urteil vom 17. November 2005 – 5 O 10/02

Fundstelle:
http://delegibus.com/2006,8.pdf.

Thomas Fuchs: Die entgeltliche und unregistrierte Erstattung wissenschaftlicher Gutachten in allen Bereichen des Rechts

In Teilen der im Rechtsberatungsrecht von einer eigentümlichen ”wissenschaftlichen Nacht“ geprägten Rechtsprechung und Literatur wurde versucht, die Befugnis zur Erstattung wissenschaftlicher Gutachten – abgesehen von den nach § 3 Abs. 1 BRAO ohnehin befugten Rechtsanwälten – auf Hochschullehrer zu begrenzen. In dem Aufsatz wird die diesbezügliche Rechtslage nach dem Rechtsberatungsgesetz und dem geplanten Rechtsdienstleistungsgesetz erörtert.

Fundstelle:
http://delegibus.com/2006,7.pdf.

Thomas Fuchs: Die Darlegungs- und Beweislast für erbrachte Leistungen im Architektenhonorarprozess

In weiten Teilen der Rechtsprechung und Literatur wird das Dogma verbreitet, der Architekt müsse im Honorarprozess im Einzelnen darlegen und beweisen, welche Leistungen er erbracht habe. In dem Aufsatz wird aufgezeigt, dass es sich dabei um eine im Wesentlichen nicht begründbare Fehllehre handelt.

Fundstellen:
baurecht (BauR) 12/2006, S. 1978—1985.
http://delegibus.com/2006,5.pdf.

2005

Alfons Schulze-Hagen/Thomas Fuchs: Die Verjährung des Anspruchs auf Schadensersatz beim hängen gebliebenen Architektenvertrag

Die Rechtsprechung gewährt in dem Fall, dass sich ein Mangel der Objektüberwachung endgültig im Bauwerk verwirklicht hat und weder das Architektenwerk abgenommen noch dessen Abnahme verweigert wird, einen Anspruch auf Schadensersatz nach § 635 BGB a. F. Dieser Anspruch unterlag der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB a. F. von 30 Jahren. In diesem Aufsatz wird untersucht, welche Verjährungsfrist in diesem Fall seit der Schuldrechtsmodernisierung eingreift.

Fundstellen:
Recht und Gerechtigkeit am Bau. Festschrift für Gerd Motzke zum 65. Geburtstag. München, 2006. S. 383—391.
http://delegibus.com/2005,14.pdf.
Rechtsprechung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 8. Juli 2010 – VII ZR 171/08
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 30. März 2010 – 10 U 87/09, baurecht (BauR) 8/2010, S. 1240—1247.

Thomas Fuchs: Erkenntnisse zur angemessenen Vergütung nach § 32 Abs. 1 S. 3 UrhG

Das Urteil des Landgerichts München I vom 11. November 2005 ist eine der ersten Stellungnahmen der Judikatur zu dem Anspruch auf angemessene Vergütung des Urhebers nach § 32 Abs. 1 S. 3 UrhG. In der Anmerkung werden die überwiegend erfreulichen Ausführungen des Gerichts eingeordnet und mit Blick auf ihre über den Fall hinausreichende Bedeutung näher erläutert.

Fundstelle:
http://delegibus.com/2005,13.pdf.

Thomas Fuchs: Der Arbeitnehmerurheber im System des § 43 UrhG

Das Arbeitnehmer-Urhebervertragsrecht wird in Rechtsprechung und Literatur als wenig bis überhaupt nicht entwickelt bezeichnet. Begründet wird das damit, dass dieses Rechtsgebiet im Gegensatz zum Arbeitnehmer-Erfinderrecht nicht in einem eigenen Gesetz, sondern nur in einer einzigen Vorschrift geregelt werde. In diesem Aufsatz werden die Grundlagen dafür bereitet, mittels eines von § 43 UrhG ausgehenden, fein austarierten Systems einen angemessenen Interessenausgleich zwischen Arbeitnehmerurheber und Arbeitgeber herbeizuführen.

Fundstellen:
Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) 7/2006, S. 561—565.
http://delegibus.com/2005,12.pdf.

Thomas Fuchs: Auf dem Weg zu einer neuen Konzeption der kommunalen Daseinsvorsorge

Der Beitrag zeigt die Politik der Europäischen Kommission im Bereich von Leistungen der Daseinsvorsorge auf und weist anhand der Entscheidung Stadt Halle nach, dass sie dabei bereits jetzt vom Europäischen Gerichtshof unterstützt wird.

Fundstelle:
http://delegibus.com/2005,11.pdf.

Thomas Fuchs: Nichtigkeit eines Energieberatungsvertrags wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz

Kurzanmerkung zu BGH, Urteil vom 18. Mai 1995 – III ZR 109/94.

Fundstelle:
http://delegibus.com/2005,10.pdf.

Thomas Fuchs: Die Konkretisierung rechtlicher Anforderungen durch technische Regeln

Im Arbeitsschutz- und Betriebssicherheitsrecht sind bestimmte rechtliche Anforderungen vorgesehen, die von dem Ausschuss für Betriebssicherheit durch von ihm ermittelte technische Regeln konkretisiert werden. In diesem Aufsatz wird untersucht, ob der Ausschuss dabei an die Vorgaben des EG-Informationsverfahrens nach der Richtlinie 98/34/EG und des freien Warenverkehrs nach Art. 28 EGV gebunden ist.

Fundstelle:
http://delegibus.com/2005,9.pdf.

Thomas Fuchs: Vom Wildern in fremden Gründen

Das Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 7. September 2004 – 9 AZR 545/03 (Lexetius.com/2004,2777), ist der Ansicht, der Unterlassungsanspruch nach den §§ 15 Abs. 4, Abs. 2, 5 Abs. 2 S. 1 MarkenG umfasse jedenfalls dann die Löschung einer Domäne, wenn jegliche Anhaltspunkte dafür fehlten, dass sie zu anderen als den bisherigen, rechtlich zu beanstandenden Zwecken verwendet werde. In der Anmerkung wird dies fundiert kritisiert.

Fundstellen:
Juristische Rundschau (JR) 10/2005, S. 439—440.
http://delegibus.com/2005,8.pdf.

Thomas Fuchs: Erkenntnisse zur weiteren Beteiligung nach § 32a Abs. 1 S. 1 UrhG

Das Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 7. April 2005 ist eine der ersten Stellungnahmen der Judikatur zu dem Anspruch auf weitere Beteiligung des Urhebers nach § 32a Abs. 1 S. 1 UrhG. Im Mittelpunkt stehen die Begriffe "Erträge und Vorteile" sowie "Gegenleistung". In der Anmerkung wird die Entscheidung mit der in der Literatur geführten Diskussion abgeglichen.

Fundstellen:
Kunstrecht und Urheberrecht (KUR) 6/2005, S. 182—186.
http://delegibus.com/2005,7.pdf.

Thomas Fuchs: Räumungsschutz bei Wohnungseigentum im Verbraucherinsolvenzverfahren

Das Verbraucherinsolvenzverfahren krankt daran, dass es Standards wie die Räumungsfrist nach § 721 ZPO vernachlässigt. Ausgehend von einer Erörterung der Rechtsstellung der Gläubiger und des Treuhänders hinsichtlich der Verwertung von Wohnungseigentum, an dem Grundpfandrechte bestehen, wird in dem Aufsatz gezeigt, dass dem Schuldner auch auf anderem Weg Räumungsschutz garantiert werden kann.

Fundstelle:
http://delegibus.com/2005,6.pdf.

Alfons Schulze-Hagen/Thomas Fuchs: Die Gemeinfreiheit von DIN-Normen, dargestellt am Beispiel der DIN V 4108-6

In dem Beitrag wird die urheberrechtliche Stellung von DIN-Normen am Beispiel der DIN V 4108-6, die im Bereich des Wohnungsbaus von besonderer Bedeutung ist, untersucht. Dabei werden die Schutzfähigkeit dieser DIN-Vornorm und das Übergangsrecht zu § 5 Abs. 3 S. 1 UrhG eingehend erläutert. Das Ergebnis der Untersuchung besteht darin, dass die DIN V 4108-6 auch nach dem Inkrafttreten der genannten Vorschrift weiterhin als gemeinfrei anzusehen ist.

Fundstellen:
baurecht (BauR) 1/2005, S. 1—8.
http://delegibus.com/2005,3.pdf.

Thomas Fuchs: Die weitere Beteiligung des Urhebers

Der Aufsatz zeigt die Struktur der am 1. Juli 2002 in Kraft getretenen, dem Ausgleich mangelnder Vertragsparität zwischen Urheber und Verwerter dienenden Ansprüche auf weitere Beteiligung und weitere Beteiligung im Durchgriff nach § 32a Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 UrhG auf.

Fundstellen:
Kunstrecht und Urheberrecht (KUR) 5/2005, S. 129—135.
http://delegibus.com/2005,2.pdf.

Thomas Fuchs: Die angemessene Vergütung des Urhebers

Der Aufsatz verdeutlicht die Struktur der am 1. Juli 2002 in Kraft getretenen, dem Ausgleich mangelnder Vertragsparität zwischen Urheber und Verwerter dienenden Ansprüche auf angemessene Vergütung und Vertragsänderung nach § 32 Abs. 1 S. 2, S. 3 UrhG.

Fundstellen:
Kunstrecht und Urheberrecht (KUR) 4/2005, S. 114—119.
http://delegibus.com/2005,1.pdf.

2004

Thomas Fuchs: Arbeitnehmer-Urhebervertragsrecht

Mit diesem – vom Deutschen Journalisten-Verband geförderten – Buch wird das Anliegen verfolgt, vorhandene Rechtsinstrumente hervorzuheben, mit denen die unterlegene Verhandlungsposition des Arbeitnehmerurhebers ausgeglichen werden kann. Als Grundlage für eine arbeitnehmerfreundlichere Interpretation des geltenden Arbeitnehmer-Urhebervertragsrechts wird zunächst seine Fundamentalnorm, § 43 UrhG, neu ausgelegt. Die dadurch gewonnene Sicht ermöglicht die Anwendung wichtiger, bisher vernachlässigter Schutzinstrumente des Urhebervertragsrechts, etwa des Schriftformgebots nach § 40 Abs. 1 S. 1 UrhG. Anhand der Hauptleistungspflichten, nämlich Nutzungsrechtseinräumung und Vergütung, wird sodann demonstriert, dass die gefundenen Ergebnisse für beide Seiten interessengerecht sind. Dabei werden Fallgruppen erörtert und strukturverdeutlichende Formeln für die Vergütungsansprüche der Urhebervertragsrechtsreform 2002 aufgestellt.

Fundstellen:
Arbeitnehmer-Urhebervertragsrecht. Schriftenreihe des Archivs für Urheber- und Medienrecht (UFITA), Band 234. Baden-Baden, 2005. Broschiert, 251 Seiten.
Arbeitnehmer-Urhebervertragsrecht. Dissertation zur Erlangung des Doktorgrads der Juristischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Halle, 2004.
http://delegibus.com/2004,12.pdf.
Bestellen bei amazon.de.
Rezensionen:
Rechtsanwalt Dr. Albrecht Götz von Olenhusen, UFITA 1/2006, S. 247—254.
Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk, APR-Rundschreiben 2005.

Alfons Schulze-Hagen: Die Bindungswirkung technischer Normen und der Anscheinsbeweis im Baurechtsprozess

Der Beitrag beschäftigt sich mit der mittelbaren Bindungswirkung technischer Normen, auf die durch Gesetz oder Rechtsverordnung normkonkretisierend verwiesen wird, und deren prozessualer Bedeutung im Baurechtsprozess. Dabei werden insbesondere Anwendungsmöglichkeiten für den Anscheinsbeweis diskutiert. Im Bereich des innovativen Abweichens von technischen Normen wird diesbezüglich jedoch zur Zurückhaltung aufgerufen.

Fundstellen:
Festschrift für Prof. Ulrich Werner zum 65. Geburtstag. Neuwied, 2005. S. 355—366.
http://delegibus.com/2004,10.pdf.

Thomas Fuchs: Geldwäsche, Verjährung und Bewertungseinheit, wie passt das zusammen?

In dem Beitrag zur strafrechtlichen Konkurrenzlehre wird anhand eines Fallbeispiels aus dem Landgerichtsbezirk Mosbach nachgewiesen, dass die Geldwäsche nach § 261 StGB, abgesehen von dem Tatbestandsmerkmal des Verschaffens nach § 261 Abs. 2 Nr. 1 StGB, ein Anwendungsfall der Bewertungseinheit im engeren und im weiteren Sinn ist. Die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Verfolgungsverjährung nach § 78 Abs. 1 StGB für Tathandlungen, die über Jahre hinweg reichen, sind nicht unerheblich.

Fundstelle:
http://delegibus.com/2004,9.pdf.

Thomas Fuchs: Die Gemeinfreiheit von DIN-Normen seit dem Inkrafttreten des § 5 Abs. 3 UrhG

Gegenstand des Aufsatzes ist die Gemeinfreiheit von DIN-Normen, wie sie sich seit dem Inkrafttreten des § 5 Abs. 3 UrhG darstellt. Im Rahmen dreier Begründungsstränge, die mit unterschiedlichem Risiko behaftet sind, wird nachgewiesen, dass die Vorschrift im Wesentlichen leer läuft. Bei der rechtlichen Betrachtung wird, was bisher versäumt wurde, auch das einschlägige Gemeinschaftsrecht berücksichtigt. Im Bereich derjenigen DIN-Normen, an denen ein öffentliches Interesse besteht, ist im Ergebnis in der Regel Gemeinfreiheit gegeben.

Fundstelle:
http://delegibus.com/2004,8.pdf.

Thomas Fuchs: Materialien zum Rechtsverhältnis zwischen Deutschland und DIN

In der Zusammenstellung werden der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem DIN Deutsches Institut für Normung e. V., die Erläuterungen zu diesem Vertrag und die Mitteilung des Bundesministers für Wirtschaft über die Umsetzung der Richtlinie 83/189/EWG wiedergegeben.

Fundstelle:
http://delegibus.com/2004,7.pdf.

Thomas Fuchs: Das Übergangsrecht nach Art. 229 § 5 S. 2 EGBGB

Der kurze Aufsatz geht der durch Art. 229 § 5 S. 2 EGBGB aufgeworfenen Frage nach, ob seit dem 1. Januar 2003 auf Dauerschuldverhältnisse auch dann nur neues Schuldrecht anzuwenden ist, wenn der zu beurteilende Sachverhalt zeitlich vor dem 1. Januar 2003 liegt. Dies wird anhand von Entstehungsgeschichte und Zweck der Vorschrift verneint.

Fundstelle:
http://delegibus.com/2004,6.pdf.

Thomas Fuchs: Ansätze für einen Interessenausgleich im Softwarepatentrecht

In dem Aufsatz wird die Behandlung von computerimplementierten Erfindungen nach dem gegenwärtigen Patentrecht und dem – wahrscheinlich – zukünftigen erörtert und angesichts der drohenden Beeinträchtigung der Open Source Software-Kultur versucht, gesetzesimmanente Ansätze für einen Interessenausgleich zu finden, die zugleich dem patentrechtlichen Anliegen der Unterrichtung der Öffentlichkeit Rechnung tragen.

Fundstelle:
http://delegibus.com/2004,5.pdf.

Thomas Fuchs: Zum Stockwerkseigentum nach altem badischen Landesrecht

Der Aufsatz greift einen Fall auf, der dem Landgericht Mosbach vorlag, und zeigt, dass das Übergangsrecht zum Stockwerkseigentum nach Art. 182 EGBGB auch rund 100 Jahre nach Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs noch aktuell ist.

Fundstelle:
http://delegibus.com/2004,1.pdf.

2003

Thomas Fuchs: Schwarzgeldabreden im Arbeitsverhältnis

Die Anmerkung kritisiert BAG, Urteil vom 26. Februar 2003 – 5 AZR 690/01 (Lexetius.com/2003,1151), wonach eine Abrede, die Arbeitsvergütung ohne Berücksichtigung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen ("schwarz") auszuzahlen, regelmäßig nicht zur Nichtigkeit des Arbeitsvertrags führt, in rechtsmethodischer Hinsicht.

Fundstellen:
Juristische Rundschau (JR) 10/2003, S. 439—440.
http://delegibus.com/2003,3.pdf.

Thomas Fuchs: Versandhandel oder Versand?

Das Strafgesetzbuch, das Jugendschutzgesetz und das Arzneimittelgesetz enthalten Vorschriften, nach denen der Versand von bestimmten Gegenständen verboten ist. Auffälligerweise werden zu diesem Zweck unterschiedliche Begriffe gebraucht, nämlich einerseits "Versandhandel" und andererseits "Versand". Der Aufsatz beleuchtet die damit verbundenen Bedeutungsunterschiede und kommt zu dem Ergebnis, dass diejenigen Vorschriften, die von dem Begriff "Versandhandel" ausgehen, geändert werden sollten.

Fundstelle:
http://delegibus.com/2003,2.pdf.

2000

Thomas Fuchs/Tobias Pietzsch/Markus Flämig: Lexetius.com – die Datenbank für höchstrichterliche Rechtsprechung

In der Datenbank werden Urteile, Beschlüsse und Mitteilungen des Europäischen Gerichtshofs, Europäischen Gerichts erster Instanz, Bundesverfassungsgerichts, Bundesgerichtshofs, Bundesverwaltungsgerichts, Bundesfinanzhofs, Bundesarbeitsgerichts und Bundessozialgerichts archiviert. Die Texte können mit Hilfe einer leistungsstarken Suchmaschine frei abgerufen werden.

Fundstelle:
http://lexetius.com/.

Thomas Fuchs: Prozesskostenhilfe und Verbraucherinsolvenzverfahren

Das neue Verbraucherinsolvenzverfahren erhält seinen Sinn im Unterschied zum Regelinsolvenzverfahren erst durch die Möglichkeit der Restschuldbefreiung. Um dieses Ziel zu erreichen, muss der Schuldner in der Lage sein, die Kosten für das Verfahren aufzubringen. Einem insolventen Schuldner wird dies naturgemäß nicht leicht fallen. In dem Aufsatz wird deshalb die Frage untersucht, ob dem Schuldner Prozesskostenhilfe nach den §§ 114 ff. ZPO gewährt werden kann.

Fundstelle:
http://delegibus.com/2000,1.pdf.

1998

Thomas Fuchs: Der Untergang des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation

Der Aufsatz geht der Frage nach, wieso eigentlich das Heilige Römische Reich Deutscher Nation untergegangen ist.

Fundstelle:
http://delegibus.com/1998,1.pdf.